Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines:

Die Grundlage unseres Auftragsverhältnisses bilden in nachstehender Reihenfolge:
1.1. Unser Anbot (Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung), sowie uns zur Verfügung
gestellte und anerkannte oder von uns ausgearbeitete Bau- und Konstruktionspläne.

1.2. Unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.

1.3. Ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in nachstehender Reihenfolge: Die einschlägigen Ö Normen des ABGB, insbesondere jene über den Werkvertrag, sowie die Normen der jeweils anzuwendenden Bauordnungen.

1.4. Widersprechende bzw. vom Auftraggeber vorgeschlagene Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, anderenfalls sie als ausgeschlossen gelten.

1.5. Unsere Offerte erfolgen freibleibend. An alle Zeichnungen, Entwürfe, Vorschläge, Aufstellungen und Kostenvoranschläge halten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dieselben werden dem Besteller persönlich anvertraut und dürfen von niemandem ohne unserer Schriftlichen Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden. Mengen und Maße unseres Angebotes sind circa- Werte. Unser Angebot bleibt, wenn nicht anders angegeben, zwei Monate verbindlich.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

1.6. Werden Arbeiten beauftragt, die im Anbot nicht enthalten sind, werden sie separat verrechnet. 1.7. Der für die Durchführung benötigte Baustrom, sowie Wasser wird kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

2. Preise

2.1. Die geltenden Preise sind den aktuellen Angeboten zu entnehmen. Alle Preise sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer angegeben.

2.2. Unserem Anbot liegen die zum Zeitpunkt der Angabe gültigen Tariflöhne Material- und Transportpreise zugrunde. Ihre Änderung berechtigt uns zu entsprechenden Preisberichtigungen.

2.3. Zusätzlich bzw. nachträglich beauftragte Arbeiten, welche nicht im Anbot bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Zahlungsbedingungen und Haftung

3.1. Es gilt österreichisches materielles Recht. Sofern der Kunde kein Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, wird als Gerichtsstand Steyr vereinbart.

3.2. Die Wolfthaler Aluschalung GmbH ist berechtigt, Abschlags- und Teilrechnungen nach Baufortschritt zu legen. Die Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Datum der Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Wurde ein Skonto eingeräumt, ist der Skontoabzug nur dann berechtigt, wenn sämtliche Teilrechnungen innerhalb der Skontofrist bezahlt wurden. Bei Zahlungsverzug gelten 8 % Verzugszinsen über dem Basiszinssatz als vereinbart. Im Fall des Zahlungsverzuges ist die Wolfthaler Aluschalung GmbH berechtigt, ihre Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

3.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung durch Aufrechnung mit anderen Forderungen (Gegenforderungen) zu tilgen, ausgenommen diese Gegenforderungen sind von
der Wolfthaler Aluschalung GmbH ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

3.4. Sollten Mängel vorliegen, die von der Wolfthaler Aluschalung GmbH zu vertreten sind, ist der Kunde berechtigt, bis zur Mängelbehebung nur den Betrag zurückzubehalten, der für die Mängelbehebung voraussichtlich aufgewendet werden muss.

3.5. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung der Wolfthaler Aluschalung GmbH beschränkt mit der Auftragssumme. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung der Wolfthaler Aluschalung GmbH für leichte Fahrlässigkeit ausdrücklich ausgeschlossen.

Wolfthaler Baumeister GmbH, Dürnbachstraße 30, 4452 Ternberg 0664/88 92 88 80  –